Gott der HERR sprach: Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei; ich will ihm eine Hilfe schaffen, die ihm entspricht.
1. Mose 2,18
Zwei Menschen kommen überein, einander für immer anzugehören. Ihr Entschluss wird in öffentlicher Form bestätigt, indem die Ehe auf dem Standesamt geschlossen wird. Von diesem Augenblick an ist das Paar nicht mehr nur durch Liebe, sondern auch rechtskräftig miteinander verbunden. Die Ehe macht die Zusammengehörigkeit beider unabhängiger vom Auf und Ab der Gefühle und schützt ihre Kinder. Die staatliche Eheschließung wird daher für die kirchliche Trauung in der evangelisch-lutherischen Kirche vorausgesetzt.
In der kirchlichen Trauung wird das Eheversprechen vor Gott gegeben, also in der Verantwortung vor dem allmächtigen Schöpfer und im Vertrauen auf seine Hilfe. Sie macht deutlich, dass die christliche Ehe auf Jesus Christus und die Kirche bezogen ist. Indem die Eheleute den Glauben an ihre Kinder weitergeben, leisten sie einen Beitrag zur Verkündigung der Kirche. Dem Ehepaar wird die Kraft Jesu Christi zugesprochen, ohne die einer christlichen Ehe der tragfähige Grund fehlte. Die Liebe, die beide einander schenken sollen, ist zuallererst ein Geschenk, das sie selbst von Gott empfangen haben. Ebenso wie Gott ihnen vergibt, sollen auch sie einander Fehler vergeben.
Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, begleitet die Nordwestgemeinde Sie auf Ihrem Weg in ein gemeinsames Leben. Nach rechtzeitiger Anmeldung der Trauung im Gemeindebüro wird das Pfarramt ein Traugespräch mit Ihnen vereinbaren. In diesem Gespräch wird unter anderem der Gottesdienst zur Trauung vorbereitet. Dabei kommt die Musik nicht zu kurz. Gemeinsam mit dem Pfarramt werden Lieder bestimmt und der musikalische Rahmen festgelegt. Sie wählen einen Trauspruch aus der Bibel aus. Am Sonntag nach der Trauung oder an einem anderen, mit Ihnen vereinbarten Sonntag, wird im Gottesdienst für Sie gebetet.